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Zuletzt aktualisiert: 01. Dezember 2021 Erstellt: 01. Dezember 2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt in einer Mail von heute, 01.12.2021 folgendes
mit:

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab
morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird
dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen
Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß
beschränkt.

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von
neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder
nur auf die infizierte Person beziehen.