Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit einer Mail des MSB sind wir darüber informiert worden, dass für alle Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen zunächst bis zu den Osterferien einmalig Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt werden.

Diese Selbsttest können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Schülerin oder ein Schüler zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden.

Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Ort und Zeit der Testung:

Momentan planen wir für Montag, 22.03.2021 und Dienstag, 23.03.2021 die Durchführung der Testung. Sollten die Tests erst später zur Verfügung stehen, verschieben wir die Termine und teilen sie Ihnen dann kurzfristig mit.

Die Testungen finden in den Klassen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.

Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests.

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch.

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Eventuell betroffene Schülerinnen und Schüler werden wir direkt aus der Klasse nehmen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte informieren.

Es wäre aus diesem Grund sehr wichtig, wenn Sie am kommenden Montag bzw. Dienstag telefonisch bis 9.00 Uhr erreichbar sind!

Wir überlegen dann gemeinsam mit Ihnen, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt ist natürlich nicht möglich. Können Sie ihr Kind nicht direkt abholen, werden wir einen vorübergehenden geschützten Aufenthalt in der Schule sicherstellen.

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht der Schule gegenüber dem Gesundheitsamt.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Widerspruchserklärung der Eltern

Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigte dringend, uns möglichst zeitnah mitzuteilen, dass Sie Widerspruch gegen die Testung erheben.

Testdokumentation

Die Ergebnisse der Selbsttests werden dokumentiert und durch die Schulleitung bis auf Weiteres aufgehoben. Die Ergebnisse können auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.

Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die - bzw. deren Eltern - den Test verweigern

Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen.

Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse

Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden, allerdings ist im Klassenraum nicht zu verhindern, dass die Ergebnisse auch andere Schülerinnen und Schüler erfahren. Spätestens, wenn ein Kind aufgrund eines positiven Tests die Klasse verlässt, ist das Ergebnis für alle anderen im Raum deutlich. Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler ist dann zulässig. Davon ist hier auszugehen, da ein Fall des § 54 Abs. 4 SchulG gegeben ist und die Veranlassung von Folgemaßnahmen in Bezug auf Kontaktpersonen erforderlich ist. Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung und verweisen an dieser Stelle noch einmal auf die weiterführenden Informationen auf der Seite des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Es ist uns allen bewusst, dass mit der Beaufsichtigung und Durchführung der Selbsttests erneut eine völlig neue Aufgabe auf uns zu kommt. Wir bereiten uns darauf vor, um die Abläufe möglichst reibungslos zu gestalten.

Wichtig ist für uns auf jeden Fall Ihre Unterstützung und Ihre Erreichbarkeit in diesen besonderen Tagen.

Mit vielen herzlichen Grüßen

Lisa Richter


 

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