Die folgenden Informationen des Hochsauerlandkreises möchten wir Ihnen auf diesem Weg zur Verfügung stellen:

Die STIKO hat entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine CO-VID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und die damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen.

Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte erfolgen.

Zusätzlich ist eine Impfung von 12 bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum Olsberg möglich. Entsprechende Termine sind möglichst über das Buchungsportal der KVWL www.116117.de auswählbar.

Impfstoff:

Die Impfung von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Impfzentrum Olsberg mit dem Impfstoff von BionTech.

Impfterminbuchung:

Impftermine können sowohl bei den Kinder- und Jugendärzten sowie bei Haus- und Fachärzten vereinbart werden.

Ebenso ist die Terminbuchung im Impfzentrum Olsberg bis zum 26.09.2021 möglich. Hierfür sind das KVWL Buchungssystem: www.116117.de und die KVWL Callcenter: T: 0800/116117- 02 zu nutzen. 

Das Impfzentrum ist jeweils geöffnet von Mittwoch bis Sonntag, 14 - 20 Uhr. Montags und dienstags bleibt das Impfzentrum geschlossen.

Ohne Termin kann bis 18 Uhr gekommen werden. Personen ohne Termin müssen mit Wartezeiten rechnen.

Zum Impftermin sind mitzubringen:

  • Gesundheitskarte (wenn vorhanden)
  • Impfpass (wenn vorhanden)
  • Im Zusammenhang mit der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ausreichend. Diese ist auf dem Dokument „Einverständniserklärung Sorgeberechtigter“ zu unterschreiben. Sorgeberechtigte müssen sich ausweisen.
  • Kinder und Jugendliche sind zum Impftermin durch eine Sorgeberechtigte Person zu begleiten. Sofern keine Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person zum Impftermin er-folgt, vergewissern sich die impfenden Ärztinnen und Ärzte im Zweifelsfall von der Einsichtsfähigkeit des bzw. der Minderjährigen. 

Testungen

Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren benötigen keinen Negativnachweis der Schule oder einer anderen Stelle für alle Lebensbereiche außerhalb der Schule.

Da bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren nicht immer für Außenstehende zu erkennen ist, ob sie noch der Schulpflicht unterliegen, kann auf Wunsch eine Bescheinigung der Schule über ein negatives Testergebnis ausgestellt werden.


 

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