Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium NRW hat zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes aufgerufen. Die Schulen sind verpflichtet, den Impfnachweis für alle Schülerinnen und Schüler zu überprüfen und zeitnah zu melden.

Die Schülerinnen und Schüler müssen eine Masern-Schutzimpfung (Impfausweis) oder eine ausreichende Masern-Immunität nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest, der sog. Titerbestimmung bestimmt werden. Möglich ist auch ein Attest, das eine durchlaufene Erkrankung bescheinigt. Die Kosten für ein solches ärztliches Attest oder für die Titerbestimmung müssen selbst getragen werden.

Die Einsichtnahme in die Impfdokumente ist nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben, eine Kopie wird nicht angefertigt.

Kinder und Jugendliche, die ihren Masernschutz nicht nachweisen, müssen wir dem Gesundheitsamt des HSK melden.

Gleichzeitig möchten wir bei dem Vorliegen des Impfbuches den vollständigen Corona-Impfschutz überprüfen. Nach Aussagen des Gesundheitsamtes des HSK müssen vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler nicht in Quarantäne, falls ein Coronafall in einer Klasse auftauchen sollte.

Am Mittwoch, den 25.08.2021 und Donnerstag, den 26.08.2021 werden die Kontrollen der Impfausweise an unserer Schule durchgeführt. Wir bitten Sie, Ihrem Kind den Impfausweis oder das ärztliche Attest an einem der Tage mitzugeben.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Lisa Richter

(Schulleiterin)


 

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