Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.11.2021 aufzuheben.

Konkret bedeutet dies:

  • Es ist keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorgesehen, solange die Schülerinnen und Schüler auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Wir bitten dringend darum, die Masken im Unterricht freiwillig weiterhin zu tragen, da in vielen Klassen noch längst nicht alle Schülerinnen und Schüler geimpft sind und die Infektionszahlen momentan wieder stark ansteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Richter


 

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