Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Die Aufgabe der Schulkonferenz werden in § 65 des Schulgesetzes des Landes NRW festgelegt:


§ 65
Aufgaben der Schulkonferenz
(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste
Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit
der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten
der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge
und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
in folgenden Angelegenheiten:

1. Schulprogramm (§ 3 Abs. 2),
2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 3),
3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulenund die Zusammenarbeit
mit anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
4. Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. 1),
6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2) sowie
die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
7. Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 und 3),
8. Vorschlag der Schule zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (§20 Absatz 2),
9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen (§ 29 Abs. 2),
10. Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen
des Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss
von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
13. Information und Beratung (§ 44),
14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4),
15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (jetzt: Arbeits-
verhalten und Sozialverhalten)(§ 49 Abs. 2),
16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
17. Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9),
18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2),
19. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5),
20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen (§ 70 Abs. 5), Teilkonferenzen und des
Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 67 Abs. 1 und 2),
21. besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
22. Mitwirkung beim Schulträger (§ 76),
23. Erlass einer Schulordnung,
24. Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Abs. 5),
25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
(§ 70 Abs. 1),
26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8).
 
Der Schulkonferenz gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler und Schülerinnen an sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an.  Die genaue Zusammensetzung winrd in § 66 festgelegt:
 

§ 66
Zusammensetzung der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
a) bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,
b) bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
c) mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.

(2) Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.

(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler

1. an Schulen der Primarstufe 1 : 1 : 0
2. an Schulen der Sekundarstufe I, an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I sowie an Schulen der Sekundarstufe I und II 1 : 1 : 1

 

Die Mitglieder der Schulkonferenz an der Schule-am-Wilzenberg im Schuljahr 2021/2022 sind:

 

Lehrer:

Beckmann, Kim
Dünnebacke, Sonja
Lutter, Stefanie
Conze, Thorsten

Vertreter:

Kemper, Monika
Wiese, Stefan
Siegert, Ruth
Kohle, Lena

 

Schüler:

Nieschkewitz Cassandra, 10b
Hanses Maximilian, 10a
Willmes Paul, 7a
Kersting Tim, 6b

Vertreter:

Hebbecker, Paul, 6b
Peitz, John, 7a
Sepa Marco, 8a
Bürger Bastian, 8c

 

Eltern:

Herr Yildrim (Kl. 7a)
Herr Netuschil (Kl. 8c)
Frau Kühnel (Kl. 10a)
Frau Pape (Kl. 8b)

Vertreter:

Frau Wulf (Kl. 5a)
Frau Henke (Kl. 6a)
Frau Salzmann (Kl. Koop)
Frau Sternberg (Kl. 5c)

 

Eine Übersicht über die Mitwirkungsgremien in der Schule bekommen sie im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Hilfreich ist auch die dort erhältliche Broschüre zur Möglichkeit der Mitwirkung der Eltern.

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