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Tag der offenen Tür
Schmallenberg, den 02.12.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder aus den vierten Klassen im Stadtgebiet Schmallenberg,
wir haben unseren Tag der offenen Tür für den 23. Januar 2021 ab 9.00 Uhr geplant.
Sicherlich kann der Tag nicht in der gewohnten Form mit einem bunten Programm, in das alle Schülerinnen und Schüler und das gesamte Lehrerkollegium eingebunden sind, stattfinden. Um sie aber dennoch gut über unsere Schule zu informieren, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an:
Auf unserer Homepage finden sie ab Mitte Januar 2021 eine Präsentation mit wesentlichen Informationen über unsere Schule für Eltern.
Ein von unseren Schülerinnen und Schülern erstelltes Erklärvideo eröffnet Ihnen darüber hinaus noch einen besonderen Blickwinkel und spricht sicherlich auch besonders die Kinder an.
Zusätzlich werden Sie dann dort einen Film finden, in dem wir uns als Schule vorstellen.
Am Samstag, den 23. Januar 2021 möchten wir Sie - sofern es uns erlaubt ist - mit Ihrem Kind in die Schule einladen und individuell beraten. Dabei können wir dann Ihnen und Ihren Kindern wesentliche Punkte unserer Arbeit in Kürze vorstellen und dabei auf Ihre Fragen und Interessen eingehen – natürlich unter den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. Dieses Angebot startet um 9.00 Uhr und endet gegen 14.00 Uhr.
Sollten Sie Interesse an einem individuellen Beratungsgespräch haben, bitten wir Sie, sich unbedingt bei uns anzumelden:
• schriftlich an die Schule am Wilzenberg, Obringhauser Straße 38, 57392 Schmallenberg,
• mit einer Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
• telefonisch unter 02972 /48051 im Sekretariat der Schule (täglich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags nur bis 14.00 Uhr)
Wir werden Ihnen einen genauen Gesprächstermin mitteilen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an diesem Tag in die Schule zu kommen, vereinbaren Sie gerne einen gesonderten Termin mit uns.
Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lisa Richter (Schulleiterin)
Informationsschreiben vom 23.11.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
folgende Informationen des Schulministeriums erreichte uns heute:
Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
„In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.“
Notbetreuung
„Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.
Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Für die Anmeldung soll folgendes Formular verwendet werden.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften und den Kräften für Ganztags- und Betreuungsangeboten geleistet.
Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.“
Wir bitten alle Eltern unbedingt, die Anträge frühzeitig zu stellen, um uns eine Planungssicherheit zu geben.
1. Elternsprechtag im Schuljahr 2020/2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hatten gehofft, durch eine Verschiebung den Elternsprechtag in Präsenzform in der Schule durchführen zu können. Der immer noch starke Anstieg der Corona-Zahlen zeigt uns aber mittlerweile, dass es auch im Dezember nicht möglich sein wird, Sie hier in der Schule zu begrüßen.
Daher haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, wieder telefonische Sprechzeiten zu vereinbaren. Eine Abfrage über mögliche Zeiten erfolgt in Kürze über Ihre Kinder.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden persönlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um auf diesem Weg mit Ihnen über den Leistungsstand Ihres Kindes in den verschiedenen Fächern und auch über das Sozial- und Arbeitsverhalten zu reden. Bis zum 11. Dezember sollten alle Gespräche geführt werden.
Sollten Sie auch gezielt mit einigen Fachlehrerinnen und Fachlehrern sprechen wollen, wenden Sie sich gerne an die Schule oder klären Sie das bereits mit dem Klassenlehrerteam ab.
Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis und verbleiben mit herzlichen Grüßen
Lisa Richter
Info zum Schulbetrieb ab dem 26.10.2020 vom 21.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe sehr, dass Sie die Herbstferien als Auszeit nutzen und trotz aller Einschränkungen einige erholsame Tage verbringen konnten.
Leider steigen die Infektionszahlen im gesamten Land sehr deutlich an. Daher müssen nach den Herbstferien wieder strengere Regeln eingehalten werden.
Dazu gehört das verpflichtende Tragen einer Nasen- Mund- Bedeckung auch während des Unterrichts.
Der entsprechenden Text aus der SchulMail vom 21.10.2020 des Ministeriums lautet:
„Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. ……..
Eine …. Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
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Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
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Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
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Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
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Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien … eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden.“
Denken Sie bitte daher unbedingt daran, Ihr Kind am Montag, den 26.10.2020 wie gewohnt mit einer Maske zur Schule zu schicken.
Da wir die Klassenräume verstärkt lüften werden und die Temperaturen sinken, bitten wir Sie darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler ausreichend warm gekleidet zur Schule kommen.
Des Weiteren bitten wir Sie, Ihr Kind bei den bekannten Krankheitssymptomen von COVID-19 zunächst zu Hause zu beobachten. Die Elterninfo auf dieser Seite „Wenn mein Kind zu Hause erkrankt“ kann Ihnen bei Zweifeln weiterhelfen. Nehmen Sie in Zweifelsfällen gerne Rücksprache mit uns.
Wir werden in den ersten Schultagen nach den Herbstferien sicherlich wieder gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die Nutzung der Lernplattform logineo-lms trainieren, die im Fall einer Quarantäne zum Lernen auf Distanz genutzt wird.
Wir haben uns sehr gefreut, dass zahlreiche Eltern der Jahrgänge 5 bis 7 das Angebot einer Elternschulung vor den Ferien genutzt haben und so Ihre Kinder im Fall einer Quarantäne zuhause unterstützen können.
Wir stehen aber gerne auch für alle Eltern für Fragen zum Thema „Lernen auf Distanz“ zur Verfügung. Bitte melden Sie sich!
Ihnen und uns wünschen wir einen möglichst normalen Schulbetrieb nach den Ferien!
Mit herzlichen Grüßen
Lisa Richter
Kunst erleben - Praxisworkshop
Schüler der Schule am Wilzenberg hatten die Gelegenheit an einem Praxisworkshop im Rahmen der Ausstellung des Künstlers Axel Dürr in der Jugendkunstschule kunsthaus alte mühle teilzunehmen.
5er besuchen Galileo-Park
Am Mittwoch, den 30.09.2020 besuchten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 den Galileo-Park in Lennestadt-Meggen. Nach einer kleinen Wanderung konnten sich die Schülerinnen und Schüler in mehreren Pyramiden verschiedene Ausstellungen, wie „Saurier, Erfolgsmodell der Evolution“, „fantastische Welten-perfekte Illusionen“ und „Allein im Universum?“ anschauen und zahlreichen Phänomenen selbstständig auf den Grund gehen.
Durch eine Snack-Pause mit Eis und Kakao gestärkt, ging es zu Fuß an den Bahnhof in Lennestadt-Altenhundem und von dort aus mit dem Bus zurück zur Schule.
Informationen zu privaten Reisen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat vor den kommenden Herbstferien Informationen zu privaten Reisen von Schülerinnen und Schülern (sowie Lehrkräften) veröffentlicht. Die wichtigen Informationen für die Schülerinnen und Schüler finden Sie im folgenden Text:
Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.
Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Das dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Urlaubsverhalten ist durch schulrechtliche Maßnahmen (Bußgeldverfahren, Ordnungsmaßnahmen) nicht zu sanktionieren.
Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern … im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.
Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
(aus: Ministerium für Schule und Bildung NRW, Private Reisen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in Covid_19-Risikogebiete vom 30.09.2020)
Vereinbarungen für den verbindlichen Unterricht beim Lernen auf Distanz
(Stand 24.09.2020)
Unsere Schule nutzt für das Lernen auf Distanz verbindlich die Lernplattform Logineo LMS des Landes NRW. Das gesamte Kollegium und alle Schülerinnen und Schüler wurden im System angelegt und können sich auf der Plattform anmelden. Dazu haben alle Schülerinnen und Schüler persönliche Passwörter.
Zur Anmeldung auf die Lernplattform gelangen alle über:
Es ist sinnvoll, dass die Schülerinnen und Schüler auch auf ihrem Endgerät zuhause üben und dabei entstehende Fragen in der Schule klären. Das System funktioniert auf allen Geräten, allerdings ist die Darstellung nicht immer gleich.
Organisation des Lernens auf Distanz:
Im Falle einer Quarantäne für eine oder mehrere Lerngruppen unserer Schule erfolgt der Unterricht in der Regel über die genannte Plattform.
Es findet dann ein täglicher Kontakt der Kolleginnen und Kollegen, die die Hauptfächer unterrichten bzw. die als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eingesetzt sind, mit den Schülerinnen und Schülern statt.
Neue Aufgaben in Deutsch, Mathematik und Englisch stehen täglich bis spätestens 8.30 Uhr auf der Plattform bereit. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese Aufgaben zu bearbeiten. Dazu haben sie Zeit bis zum anderen Morgen um 8.30 Uhr. Eine Rückmeldung (keine Bewertung) durch die Lehrerinnen und Lehrer erfolgt ebenfalls täglich. Lehrerinnen und Lehrer können im System genau die Zeiten erkennen, zu denen die Schülerinnen und Schüler gearbeitet haben.
Beim Umfang der Aufgaben wird von schulischer Seite darauf geachtet, dass das selbständige Erarbeiten von Inhalten zeitintensiver ist als das gemeinsame Erarbeiten im Unterricht.
Eine Bewertung erfolgt in einem angemessenen Zeitraum, der sicherlich auch abhängig vom Umfang und der Komplexität der jeweiligen Aufgabe ist.
Aufgaben in den Nebenfächern werden montags für eine Woche eingestellt. Die Rückgabe erfolgt bis zum nächsten Montag.
Die Kolleginnen und Kollegen legen für den Fall einer Quarantäne tägliche Sprechzeiten für ihre Schülerinnen und Schüler fest. Diese sind auf den Vor- und den Nachmittag gesplittet. Diese Sprechzeiten werden im Infektionsfall den betroffenen Lerngruppen mitgeteilt.
Wichtig: Diese Aussagen treffen nur auf den Infektionsfall mit dem Coronavirus und einem damit verbundenen Quarantänefall zu. Bei allen anderen Erkrankungen gilt die bisherige Regel, dass kranke Kinder zunächst gesund werden müssen ohne direkt mit Aufgaben versorgt zu werden. Wie bisher können sich Schülerinnen und Schüler nach einer überstandenen Krankheit mit verpasstem Lernstoff über Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. über das Lehrerteam versorgen. Bei längeren Erkrankungen sprechen Sie uns bitte an, damit eine Regelung gefunden wird.
Ausstattung mit Endgeräten:
Nach Möglichkeit sollen Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein privates Endgerät verfügen, ein I-Pad in der Schule ausleihen können. Da hier jedoch die Ausleihkapazität noch begrenzt ist und weitere Geräte erst zu einem späteren Zeitpunkt durch den Schulträger zur Verfügung gestellt werden, können Härtefallregelungen getroffen werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Richter
"Wenn ein Kind zuhause erkrankt - Handlungsempfehlung"
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
- Schaubild (pdf) in Arabisch
- Schaubild (pdf) in Bulgarisch
- Schaubild (pdf) in Englisch
- Schaubild (pdf) in Farsi
- Schaubild (pdf) in Französisch
- Schaubild (pdf) in Griechisch
- Schaubild (pdf) in Italienisch
- Schaubild (pdf) in Kurdisch
- Schaubild (pdf) in Polnisch
- Schaubild (pdf) in Rumänisch
- Schaubild (pdf) in Russisch
- Schaubild (pdf) in Türkisch
Informationen für den Schulbetrieb ab 01.09.20
Schmallenberg, den 31.08.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
leider kamen die Informationen des Ministeriums zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 01. September 2020 erst sehr spät am heutigen Nachmittag.
Daher nur in Kürze die wichtigste Nachricht daraus:
Es besteht ab dem 01.09.2020 keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Unterrichtsräumen, soweit die Schülerinnen und Schüler feste Sitzplätze einnehmen. Sobald sie ihre Sitzplätze verlassen, müssen sie die Maske wieder tragen. Das gilt auf dem gesamten Schulgelände.
Lehrkräfte und sonstiges Personal müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten können.
Das ist in der Regel allerdings nicht der Fall, so dass Kolleginnen und Kollegen in vielen Unterrichtssituationen weiter ihre Maske tragen werden.
Im Bus ist das Tragen einer Maske weiterhin Pflicht.
Als Schule appellieren wir an alle, die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin freiwillig zu tragen und zwar zum Schutz der eigenen Person und aller anderen Personen auf dem gesamten Schulgelände.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Mit herzlichen Grüßen
Lisa Richter (Schulleiterin)
Neuer Name - Neuer Internetauftritt
Seit dem 1. August hat unsere Schule einen neuen Namen. Wir sind jetzt die
An dieser Stelle werden Sie von nun an die Internetpräsenz der Schule am Wilzenberg finden. Unsere alte Webseite [Christine-Koch-Schule.de] wird nicht länger gepflegt, sie bleibt aber bis auf Weiteres online.
Logineonrw-Zugang der Schule
Den Zugang zum Logineo-LMS Server der Schule-am-Wilzenberg erhält man über die folgende Adresse:
Das neue Schuljahr beginnt
Das Kollegium der CKS startet in das neue Schuljahr und freut sich auf die gute Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern, sowie den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Informationen für den Unterrichtsstart
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler der Schule am Wilzenberg,
heute haben wir in der Lehrerkonferenz mit den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung unsere Planungen soweit abgeschlossen, dass wir am Mittwoch mit dem Unterricht starten können.
Wir beginnen nach dem Namenswechsel nun als Schule am Wilzenberg, freuen uns über die neue Homepage und sind ganz gespannt auf das neue Schuljahr.
Dazu nun in Kürze die wichtigsten Infos:
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Unterrichtsbeginn am Mittwoch, den 12.08.2020 ist wie gewohnt um 7.45 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 bis 10.
Alle Schülerinnen und Schüler gehen morgens direkt in ihre Klassen und nehmen dort die festgelegten Plätze ein. -
Unterrichtsschluss ist in der ersten Schulwoche am Mittwoch, Donnerstag und Freitag um 13.05 Uhr. Es findet in dieser Woche noch kein Nachmittagsunterricht statt.
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Es gibt auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude eine Maskenpflicht. Für die Beschaffung der Masken sind Sie als Eltern bzw. als Erziehungsberechtigte verantwortlich. Die Maskenpflicht besteht auch während des Unterrichts.
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Wir müssen lückenlos die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler dokumentieren. Im Krankheitsfall informieren Sie daher bitte unbedingt die Schule vor Unterrichtsbeginn über das Fehlen Ihres Kindes.
Beim Auftreten von Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns bzw. bei einer positiven Covid-19 Testung bleiben die Kinder unbedingt zuhause und die Schule muss umgehend benachrichtigt werden.
Bei Schnupfen bitten wir Sie, Ihr Kind mindestens 24 Stunden zuhause zu beobachten, um das weitere Vorgehen dann mit uns zu besprechen. -
Der Kiosk bleibt voraussichtlich bis zum 31.08.2020 geschlossen. Es ist daher wichtig, dass alle ausreichend Getränke und Pausenbrote mit zur Schule bringen. Die Mensa öffnet am 17.08.2020 wieder für die Mittagsverpflegung, allerdings wird der Verkauf von Süßigkeiten dort eingestellt.
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Das Kollegium stellt sich auf ein mögliches Lernen auf Distanz ein. Über die Lernplattform LMS von Logineo haben wir bereits das Kollegium und alle Schülerinnen und Schüler angelegt. Über diesen Weg werden wir im Bedarfsfall Unterricht auf Distanz ermöglichen. Dazu werden Sie und Ihre Kinder in den nächsten Tagen weitere Informationen erhalten.
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Sollten sich bei Ihnen Kontaktdaten geändert haben (Telefonnummern, E-Mail), bitten wir Sie dringend, uns diese mitzuteilen.
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Die Einschulungsfeier für den Jahrgang 5 ist wie angekündigt am Donnerstag, den 13.08.2020 um 11.00 Uhr. Auch für den Jahrgang 5 endet der Unterricht an diesem Tag um 13.05 Uhr.
Ich wünsche Ihnen und euch einen guten letzten Ferientag. Wir freuen uns auf alle Schülerinnen und Schüler und wir hoffen darauf, dass wir gut in das neue Schuljahr 2020/2021 starten können.
Mit sonnigen Grüßen
Lisa Richter (Schulleiterin)
Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet auf seiner Webseite Broschüren an, die zugewanderte Eltern über Chancen und Möglichkeiten einer dualen Ausbildung in Deutschland informieren. Sie erfahren, wie sie ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen können und wo sie selbst Rat und Hilfe finden. Die Broschüren gibt es in Deutsch, aber auch in anderen Sprachen. Falls sie Interesse haben, dann folgen sie dem Link in der Tabelle.